Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 8. 7. 1999, Rs C-203/98 (Kom/Belgien)
- Belgiens durch Verstoß gegen die Art 12, 43 und 49 EG (früher: 6, 52 und 59 EG-V), weil nach belgischem Recht nur solche Ausländer eine Verkehrszulassung für Flugzeuge erlangen können, die als natürliche Personen ihren Wohnsitz oder als Gesellschaften einen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder ein Büro seit mindestens einem Jahr in Belgien haben.