Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 16. 7. 1998, Rs C-339/97 (Kom/Luxemburg)
Luxemburgs durch Nichtumsetzung der RL 94/51/EG zur Anpassung der RL 90/219/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen. Die gleichzeitig eingebrachte Klage betreffend die ÄnderungsRL 94/15/EG zur RL 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt wurde wegen der zwischenzeitlichen Umsetzung zurückgezogen