Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 9. 7. 1998, Rs C-323/97 (Kom/Belgien)
Belgiens durch Nichtumsetzung der RL 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem MS, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Im Verfahren wies Belgien zwar auf Fortschritte im Umsetzungsverfahren hin, die politische Auseinandersetzung machte aber eine Besorgnis der Flamen deutlich, die Ausländer könnten den französischsprachigen Parteien den Vorzug geben