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Gegenüber der Behörde von ihrem Vertragspartner geltend gemachte Verzugszinsen sind keine Kosten gem § 32 AWG

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1998/334wbl 1998, 463 Heft 10 v. 20.10.1998

§ 32 Abs 1 AWG; § 4 Abs 4 VVG:

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