Der EuGH stellte die Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen fest:
EuGH 29. 5. 1997, Rs C-312/96
der RL 93/36/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge durch FrankreichDer EuGH stellte die Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen fest:
EuGH 29. 5. 1997, Rs C-312/96
der RL 93/36/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge durch Frankreich