§ 377 HGB; § 12 PHG: War der Zwischenhändler zur Deckung des seinem Abnehmer durch einen Produktfehler entstandenen Sachschadens verpflichtet, ist der Rückgriffsanspruch gem § 12 PHG gegen den Zulieferer von einer rechtzeitigen Rüge der Mangelhaftigkeit der Ware unabhängig. Der interne Rückgriffsanspruch ist ein aus dem Gesetz abgeleiteter, von einem Vertragsverhältnis unabhängiger Anspruch, der nicht auf einer Schadenersatzpflicht, sondern auf einem Gemeinschaftsverhältnis mehrerer nach dem PHG Haftender beruht. Auch wenn der Regreßberechtigte Kaufmann ist, unterliegt dieser außervertragliche Anspruch daher nicht der Rügeobliegenheit gem § 377 HGB, weil dessen Nichtbeachtung nur zu einem Verlust jener Rechte führt, die sich auf eine Verletzung des Vertrages und der dadurch bestimmten Beschaffenheit der Ware gründen.