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UN-Kaufrecht: Gestaltungsmöglichkeiten in der Vertragspraxis durch nachträgliche Rechtswahl

Aufsätzevon Mag. Dr. Dietmar Czernichwbl 1997, 230 Heft 6 v. 20.6.1997

I. Einleitung

Das seit 1989 in Österreich in Geltung stehende UN-KaufR1)1)BGBl 96/1988. fristet in der Rechtspraxis weiterhin ein eher karges Dasein, was von Karollus 2)2) Karollus, Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht, RdW 1994, 386. bereits vor einigen Jahren festgestellt wurde, ohne daß sich seitdem Wesentliches geändert hat. Die Ursache für die mangelnde Bedeutung dürfte in zweierlei liegen: Zum einen wird die Anwendbarkeit des UN-KaufR in vielen Fällen schlicht übersehen3)3)Vgl unter vielen jüngst zB BGHS 27. 1. 1997 3 C 2345/96., zum anderen wird es vielfach reflexartig abbedungen, ohne daß sich die Vertragsverfasser über die Vor- und Nachteile des UN-KaufR im Einzelfall Gedanken gemacht haben.

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