§ 914 ABGB; §§ 346, 407 HGB: Die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Klausel „CIF Horhausen - duty unpaid“ betrifft nur deren Rechtsverhältnis und kann daher nicht zur Auslegung des Beförderungsvertrages zwischen Versender (= Verkäufer) und Spediteur herangezogen werden.