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Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer durch den Versender an den Spediteur trotz „duty unpaid“-Klausel

RechtsprechungHandels-, Gesellschafts- und Wertpapierrechtwbl 1997, 214 Heft 5 v. 20.5.1997

§ 914 ABGB; §§ 346, 407 HGB: Die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Klausel „CIF Horhausen - duty unpaid“ betrifft nur deren Rechtsverhältnis und kann daher nicht zur Auslegung des Beförderungsvertrages zwischen Versender (= Verkäufer) und Spediteur herangezogen werden.

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