vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Konkursverschleppung

RechtsprechungHandels-, Gesellschafts- und Wertpapierrechtwbl 1997, 210 Heft 5 v. 20.5.1997

§§ 1293, 1311 ABGB; § 69 KO; § 159 StGB: § 69 KO und § 159 StGB sind Schutzgesetze im Sinne des § 1311 ABGB. Den Gläubigern einer GmbH stehen deliktische Schadenersatzansprüche gegen deren Geschäftsführer bei Verletzung dieser Schutzgesetze zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!