vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG als "Pulverfass" auch für Krankenversicherer?

KurzbeitragAufsatzMarco Scharmer, Isabelle VonkilchVbR 2024/36VbR 2024, 55 - 56 Heft 2 v. 3.6.2024

Dass bei Abfassung von Entgeltänderungsklauseln neben § 6 Abs 1 Z 5 KSchG auch auf § 6 Abs 2 Z 4 KSchG Bedacht zu nehmen ist, rief der OGH jüngst der Immobilienwirtschaft in Erinnerung. Im Lichte dieser Judikatur ist fraglich, ob Entgeltänderungsklauseln in anderen Branchen den Vorgaben des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG gerecht werden.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!