Nach dem VwGH (1. 2. 2024, Ro 2020/04/0031) darf eine Kreditauskunftei keine Daten über Insolvenzverfahren verarbeiten, nachdem die Einsicht in die Insolvenzdatei gem § 256 Abs 2 und 3 IO nicht mehr zu gewähren ist.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.