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Dieselskandal: internationale (örtliche) Zuständigkeit

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Maximilian EderVbR 2024/53VbR 2024, 78 Heft 2 v. 3.6.2024

Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012; Art 5 Abs 2 Typgenehmigungs-VO 715/2007 ; §§ 874, 1295 Abs 2, § 1311 ABGB

Erfolgt der Abschluss des Kaufvertrags über ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug in Deutschland, die Übergabe des Fahrzeugs aber in Österreich, befindet sich der Erfolgsort iSd Art 7 Nr 2 EuGVVO am Ort der Übergabe.

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