Nach dem EuGH hat das Flugunternehmen bei einer Flugannullierung nach Art 8 Abs 1 lit a Fluggastrechte-VO 261/2004 auch die Vermittlungsprovision zu erstatten, außer diese wurde ohne Wissen des Flugunternehmens festgelegt (C-601/17 , Harms/Vueling, VbR 2018/130, hier: Euro 77,- durch Opodo;
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.