Nach dem OLG Wien kann die Annahme einer auf Deutsch verfassten Klage gem Art 12 Abs 1 lit a EuZVO 2020/1784 nicht verweigert werden, wenn im bekl Unternehmen Mitarbeiter mit ausreichenden Sprachkenntnissen vorhanden sind, die sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit deutschsprachigen Kunden kümmern können (30 R 11/20p [rk] VbR 2022/45: § 28 KSchG-Verbandsklage gegen Sony Limited
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.