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Bahnverkehr: Neue FahrgastrechteVO

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2023/59VbR 2023, 75 Heft 3 v. 16.8.2023

Mit 7. 6. 2023 ist die VO 2021/782 über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Kraft getreten, die die bisherige VO 2007/1371 ersetzt. Danach muss das Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen bei Verspätungen anders als bisher keine Entschädigung leisten, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt (nicht: Streiks des Bahnpersonals) oder das Verhalten Dritter zurückzuführen ist und das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war.

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