Mit 7. 6. 2023 ist die VO 2021/782 über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Kraft getreten, die die bisherige VO 2007/1371 ersetzt. Danach muss das Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen bei Verspätungen anders als bisher keine Entschädigung leisten, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt (nicht: Streiks des Bahnpersonals) oder das Verhalten Dritter zurückzuführen ist und das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war.