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COVID-19: Repatriierungskosten nach Flugannullierung

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2023/57VbR 2023, 75 Heft 3 v. 16.8.2023

Ein Repatriierungsflug, der von einem Mitgliedstaat iZm einer konsularischen Unterstützungsmaßnahme organisiert wird, stellt nach dem EuGH (C-49/22 , Austrian Airlines) keine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen" iSv Art 8 Abs 1 lit b, Art 5 Abs 1 lit a FluggastrechteVO 261/2004 dar.

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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