§ 10 Abs 2 PRG; § 6 Abs 3, § 28 KSchG
Eine Klausel in einem Pauschalreisevertrag, die dem Reisenden ein Rücktrittsrecht "bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen" einräumt, ist intransparent; sie stimmt nicht mit § 10 Abs 2 PRG überein.
6 Ob 79/22v