In der österr L und Rsp ist mittlerweile (FN ) allg anerkannt, dass für die Auslegung von AGB die für rechtsgeschäftliche Erklärungen im Allg geltenden §§ 914 f ABGB maßgeblich sind. Dieser angesichts des Rechtscharakters von AGB und des Fehlens spezifischer Auslegungsregeln zweifellos zutreffende Standpunkt bedeutet jedoch nicht zwangsweise, dass sich die Auslegung von AGB nicht von jener von Individualvereinbarungen unterscheidet. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob sich aus den § 914 ABGB zugrunde liegenden Wertungsmaßstäben den spezifischen das AGB-Recht tragenden Wertungen normative Spezifika iS besonderer Auslegungsmaximen ableiten lassen. (FN )