Die in Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung enthaltene Klausel "Die Höchststandsgarantie entfällt außerdem, wenn die im Rahmen dieses Produkts vorgesehenen Fonds - aus welchen Gründen auch immer - für die Helvetia Versicherungen AG nicht mehr verfügbar sind" ist intransparent gem § 6 Abs 3 KSchG.
19 Cg 61/21y