Ein durchschnittlich verständiger VN wird nicht davon ausgehen, dass Bauteile wie Duschtrennwände, Verfliesungen und Verfugungen gemeinsam mit der Dusch-/Brausetasse ein Behältnis bilden, das mit dem Rohrsystem verbunden und damit eine "angeschlossene Einrichtung" iSd Art 1.1. AWB ist.
7 Ob 135/22m