Der Beitrag analysiert die derzeit in tausenden Prozessen relevante Frage, ob und in welcher Höhe die Käufer von abgasmanipulierten Kfz Benützungsentgelt schulden, wenn sie gegen die Verkäufer/Hersteller dieser Kfz Ansprüche aus Irrtum, List, Gewährleistung oder Schadenersatz auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises bzw nur des aus Vertragsanpassung oder Preisminderung resultierenden Betrags bzw auf sogenannten großen oder kleinen Schadenersatz geltend machen.