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Kreditvertrag: Fehlerhafte Belehrung zum Rücktrittsrecht

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/59VbR 2022, 104 - 105 Heft 3 v. 7.6.2022

Eine Klausel in einem Kreditvertrag, wonach die Rücktrittsfrist mit dem Tag beginnt, an dem dieser Kreditvertrag abgeschlossen wurde, ist gesetzwidrig, weil sie - entgegen § 9 Abs 2 Z 16 iVm § 12 Abs 1 VKrG - nicht die Information enthält, dass, falls der Kreditnehmer die Vertragsbedingungen und die Informationen gem § 9 VKrG erst später erhält, die Rücktrittsfrist erst mit diesem Tag beginnt.

3 R 62/21s

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