Die am 15. 2. 2022 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Vorgaben für Preiserhöhungen von Energieanbietern werfen eine Vielzahl an neuen und alten Rechtsfragen auf. Der Beitrag untersucht § 80 Abs 2a und 5 ElWOG und dessen Verhältnis zu § 879 Abs 3 ABGB.
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