Der OGH hat in einem Verbandsverfahren eine Klausel als unwirksam beurteilt, welche die Rechnungsgrundlagen der Rente regelt, die der Versicherte bei Ablauf einer Kapitalversicherung statt der Kapitalleistung wählen kann. (FN ) Inhaltsgleiche Klauseln werden branchenweit verwendet. Der Beitrag untersucht, welche Folgen die Unwirksamkeit im Einzelfall hat.
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