Die am 24. 12. 2020 in Kraft getretene Verbandsklagen-RL (EU) 2020/1828 ist das erste EU-Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, das Verbänden eine auf Leistung ("Abhilfe") in Form von "Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises" (FN ) gerichtete Klage im Kollektivinteresse der Verbraucher (FN ) ermöglicht. Daneben sind Feststellung und Unterlassung mögliche Klageziele der neuen Verbandsklage. (FN ) Der Beitrag stellt die RL vor, unternimmt eine Bewertung und widmet sich möglichen Umsetzungsalternativen. (FN )