Die beiden RL (EU) 2019/770 (FN ) und 771 (FN ) sind bis 1. 7. 2021 in österr Recht umzusetzen und machen eine umfassende Reform des Gewährleistungsrechts erforderlich, jedenfalls soweit Verbraucherverträge betroffen sind. Neben vielen anderen Fragen bleibt dabei zu diskutieren, ob Ö dem Vorbild mancher EU-Staaten folgen und direkte Gewährleistungsansprüche auch gegen den Hersteller zulassen soll. Dieser Beitrag stellt eine Fortsetzung von VbR 2020/54 dar und erläutert wichtige Details der Machbarkeitsstudie, von den Voraussetzungen der Haftung bis hin zu Fragen der Verjährung.