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Angabe der Telefonnummer als Kontakt für Rücktritt

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/84VbR 2020, 145 - 146 Heft 4 v. 3.8.2020

Ist die Telefonnummer eines Unternehmers auf seiner Website in einer Weise angeführt, dass einem Durchschnittsverbraucher suggeriert wird, dass sie der Unternehmer für Kontakte mit Verbrauchern nutzt (zB Angabe unter einer mit "Kontakt" bezeichneten Rubrik), muss der Unternehmer, wenn er die Muster-Widerrufsbelehrung der Verbraucherrechte-RL verwendet, die betreffende Telefonnummer darin angeben.

C-266/19EIS GmbH gegen TO

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