Das Geschäftsmodell, dem Kunden automatisch weitere Lieferungen zuzustellen, die nur durch rechtzeitige Rücksendung der Ware abgewendet werden können, ist als unlautere Beeinflussung eine relevante Belästigung iSd § 1a UWG; dem Kunden wird dadurch der weitere Erwerb nicht bestellter Waren aufgedrängt.
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