Ein Vertrag über eine Bahnkarte, die zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Erwerb eines Fahrscheins berechtigt (hier: "BahnCard 25" der Deutschen Bahn, Rabatt iHv 25 %), ist ein Dienstleistungsvertrag iSd Art 2 Nr 6 Verbraucherrechte-RL.
Ein Vertrag über eine Bahnkarte, die zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Erwerb eines Fahrscheins berechtigt (hier: "BahnCard 25" der Deutschen Bahn, Rabatt iHv 25 %), ist ein Dienstleistungsvertrag iSd Art 2 Nr 6 Verbraucherrechte-RL.