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Spätrücktritt in der Lebensversicherung: Belehrungsfehler Schriftformerfordernis

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/44VbR 2020, 74 - 75 Heft 2 v. 23.3.2020

Dem infolge fehlerhafter Informationen des VR zustehenden unbefristeten Rücktrittsrecht steht nicht entgegen, dass die Laufzeit des Versicherungsvertrags längst abgelaufen und der VR dem VN auch schon den Ablaufwert ausbezahlt hat.

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