Nach § 15 Abs 4 FAGG hat der Verbraucher dem Unternehmer nach einem Rücktritt (hier: vom Online-Kauf) nur dann eine Entschädigung für eine etwaige Wertminderung der Ware zu zahlen, wenn diese auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. Hier: Kein Wertersatz bei Entfernen eines großen Etiketts sowie leichten oberflächlichen Kratzspuren durch das Abstellen des recht unhandlichen und schweren Kindersitzes auf dem Boden. Ein einmaliges Montieren des Kindersitzes im Auto zum Testen der Funktionsweise ist jedenfalls zulässig und angemessen.