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Spätrücktritt beim Lebensversicherungsvertrag

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/23VbR 2020, 33 - 35 Heft 1 v. 31.1.2020

Art 15 Abs 1 RL 90/619 , Art 35 Abs 1 RL 2002/83 und Art 185 Abs 1 RL 2009/138 stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der der VR einem VN, der von seinem Vertrag zurückgetreten ist, lediglich den Rückkaufswert zu erstatten hat.

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