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Verbrühung durch Kaffee: Haftung nach MÜ

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/20VbR 2020, 30 - 31 Heft 1 v. 31.1.2020

Der Begriff "Unfall" iSd Art 17 Abs 1 MÜ erfasst jeden Sachverhalt an Bord des Flugzeugs, in dem ein bei der Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand eine körperliche Verletzung eines Reisenden verursacht. Ob der Schaden auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht, ist nicht relevant. Hier: Verbrühung durch Kaffee, weil während des Flugs der Kaffeebecher auf dem Ablagebrett des Vordersitzes aus ungeklärter Ursache ins Rutschen geraten und umgefallen war.

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