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FAGG-Rücktritt: Fristverlängerung mangels Widerrufsformular

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/12VbR 2020, 26 Heft 1 v. 31.1.2020

Wird dem Verbraucher beim Fernabsatzvertrag das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Rücktrittsfrist gem § 12 Abs 1 FAGG um 12 Monate. Die Möglichkeit zum Download des Formulars auf der Website des Unternehmers reicht für die Erfüllung der Informationspflichten gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht aus und stellt keine Alternative zur Bereitstellung auf einem dauerhaften Datenträger dar.

2 R 32/19i

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