Wird dem Verbraucher beim Fernabsatzvertrag das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Rücktrittsfrist gem § 12 Abs 1 FAGG um 12 Monate. Die Möglichkeit zum Download des Formulars auf der Website des Unternehmers reicht für die Erfüllung der Informationspflichten gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht aus und stellt keine Alternative zur Bereitstellung auf einem dauerhaften Datenträger dar.
2 R 32/19i