Die (steuerrechtliche) Beurteilung von Honorareinnahmen aus selbständiger Tätigkeit ist nicht ausschlaggebend für die Unternehmereigenschaft nach § 16 Abs 1 Z 1 MRG oder § 1 KSchG. Hier: Anmietung einer Ordination durch eine Ärztin ist Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG, keine Rügeobliegenheit nach § 16 Abs 1 Z 1 MRG.
5 Ob 155/19h