Die drei in 15.3.2. EHVB 1993 genannten Voraussetzungen für die Mitversicherung von volljährigen Kindern (nicht über 25 Jahre alt, kein eigener Haushalt, kein eigenes regelmäßiges Einkommen) müssen kumulativ vorliegen. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist das Kind nicht mitversichert.
7 Ob 39/19i