Die Haftungsbeschränkung des ZDL gem Art 74 Abs 2 PSD, wenn ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dem vom ZDN angegebenen Kundenidentifikator ausgeführt wird, dieser aber nicht mit dem von diesem Nutzer angegebenen Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt, findet sowohl auf den ZDL des Zahlers als auch auf den ZDL des Zahlungsempfängers Anwendung.
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