Anfang Sept 2018 machte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für rd 10.000 österr Käufer von Diesel-Pkw, die von den im Sept 2015 bekannt gewordenen Abgasmanipulationen betroffen waren, Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG (VW) gerichtlich geltend, (FN ) und zwar als Sammelklagen österr Prägung. (FN ) Die Verfahren sind in allen 16 LG-Sprengeln bei den Gerichtshöfen anhängig. VW bestreitet neben der internationalen Zuständigkeit (FN ) auch die Zulässigkeit der Bündelung und, daraus abgeleitet, die sachliche Zuständigkeit für die unter der GH-Grenze liegenden Ansprüche. (FN ) Der Beitrag untersucht diesen Einwand und analysiert dessen zivilprozessuale und praktische Konsequenzen.