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Solidarhaftung bei Abfeuern von Raketen

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/7VbR 2019, 24 Heft 1 v. 22.1.2019

§ 38 Abs 1 PyrotechnikG, der die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk: Raketen, Schweizer Kracher) im Ortsgebiet verbietet, ist ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden.

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