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Währung bei Flugpreisangaben

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/14VbR 2019, 30 Heft 1 v. 22.1.2019

Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste, die nicht in Euro ausgedrückt werden, müssen in einer Landeswährung angegeben werden, die mit dem angebotenen Dienst objektiv in Verbindung steht. Dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

C-330/17vzbv/Germanwings

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