Zusammenfassung: Der UVS Steiermark befasst sich diesfalls mit der Frage der Entrichtung der Parkgebühr für Fahrzeuge, die von dauernd stark gehbehinderten Personen abgestellt werden sowie in diesem Zusammenhang mit der Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeuges.
Rechtsgrundlagen: § 2 ParkGebG Stmk; § 6 Abs 1 Z 5 ParkGebG Stmk; § 29b StVO

