§ 103 Abs 2 KFG; §§ 45 ff AVG
Der VwGH befasst sich diesfalls u.a. mit der Frage der Bekanntgabe von Fahrzeuglenkern, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben sowie mit der Frage der Mitwirkungspflicht des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren.
VwGH 2008/02/0030-5

