Zusammenfassung: Der UVS Steiermark befasst sich diesfalls mit der Anbringung von Kilometrierungstafeln am Ständer einer Ortstafel und deren gehörigen Kundmachung.
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 5 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark befasst sich diesfalls mit der Anbringung von Kilometrierungstafeln am Ständer einer Ortstafel und deren gehörigen Kundmachung.
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 5 StVO
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