Zusammenfassung: Der UVS Steiermark befasst sich diesfalls mit der Frage der Haltung bzw. Verwahrung von Hunden sowie der Frage der unzumutbaren Belästigung Dritter.
Rechtsgrundlagen: § 3b Abs 1 LandessicherheitsG Stmk; § 1 Abs 1 LSG Stmk
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