Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Verantwortlichkeit des verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG mittels Werkverträgen an Subunternehmer übertragen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 VStG
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