Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit den Gewichtsbestimmungen für Fahrzeugkombinationen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 7a KFG; § 103 Abs 1 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit den Gewichtsbestimmungen für Fahrzeugkombinationen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 7a KFG; § 103 Abs 1 KFG
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