Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Verein aktiver Tierschutz zur Führung einer tierärztlichen Hausapotheke befugt ist.
Rechtsgrundlagen: § 34 ApothekenG; § 13 Abs 1 TierärzteG; § 60 Abs 2 ApothekenbetriebsO
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