Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Zulässigkeit einer Maßnahmebeschwerde iZm einer Amtshandlung im Dienste der Strafjustiz zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 1 StPO; § 152 StPO; § 67a AVG; SPG
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Zulässigkeit einer Maßnahmebeschwerde iZm einer Amtshandlung im Dienste der Strafjustiz zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 1 StPO; § 152 StPO; § 67a AVG; SPG
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