Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Schweizer Staatsbürger Inländern beim Erwerb von Immobilien gleichgestellt sind.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 lit b Vlbg GVG 2004; EG-Abk Schweiz
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