§ 43 Abs 1 StVO
Der VfGH hatte über die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen zu entscheiden. Welche Interessen sind gegeneinander abzuwägen?
VfGH 5.3.2008, V 48/07-6
§ 43 Abs 1 StVO
Der VfGH hatte über die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen zu entscheiden. Welche Interessen sind gegeneinander abzuwägen?
VfGH 5.3.2008, V 48/07-6
